Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 1 haben einen Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- Euro. Dieser Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für Leistungen zur Entlastung
pflegender Angehöriger sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.
Folgende Leistungen können in Anspruch genommen werden:
- Betreuung und Beschäftigung (Spielen, Lesen, Basteln)
- Kochen und Backen
- Spaziergänge
- Ausflüge
- Unterstützung bei sozialen Kontakten
- Unterstützung bei der Haustierversorgung
- Gedächtnistraining
- Hilfe bei der Haushaltsführung
- Apothekengänge
- Einkäufe
- andere geeignete Maßnahmen