Die körperbezogenen Pflegemaßnahmen sind Leistungen der Pflegeversicherung, die pflegebedürftige Menschen bei häuslicher Pflege als Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen können, sowie Ihnen mindestens ein Pflegegrad 2 zugesprochen wurde.
Je nach Bedarf helfen wir Ihnen bei der Körperpflege, bei Toilettengängen, beim An- und Auskleiden sowie beim Essen und Trinken. Des Weiteren unterstützen wir Sie in Ihrer Mobilität - vom
Aufstehen aus dem Bett bis hin zum Treppensteigen.
Von einer angepassten Unterstützung bis hin zur vollständigen Übernahme der Tätigkeiten richten wir uns nach Ihren Wünschen und Gewohnheiten.